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DORMAGO

Mähroboter nicht nachts laufen lassen

29.04.2021 / 15:43 Uhr — RKN - bs

Rhein-Kreis Neuss. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke empfiehlt Gartenbesitzern, nachts keine Mähroboter laufen zu lassen. „Der nächtliche Mährobotereinsatz kann tödlich für Igel und viele andere nachtaktive Tiere ausgehen“, so Petrauschke. Igel sind besonders gefährdet, da sie keine Fluchttiere sind, sondern sich bei drohender Gefahr einrollen und starr liegen bleiben. Damit sind sie den scharfen Messern eines Mähroboters schutzlos ausgeliefert.

Petrauschke bittet Betreiber von Mährobotern, die Geräte tagsüber und nur unter Aufsicht in Betrieb zu nehmen. Sie sollten Rücksicht auf das Umfeld inklusive der dort lebenden Kleintiere nehmen. So ist der Besitzer für Schäden durch den Betrieb eines Mähroboters verantwortlich. Wenn er in Kauf nimmt, dass Tiere verletzt werden, verstößt er gegen das Tierschutzgesetz. Wer den Mähroboter nachts in Betrieb nehmen will, sollte eine tierschützende Vorrichtung am Mähroboter anbringen.

 

Fotoquelle: GettyImages Finn Hafemann 1222036598

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Mähroboter sollten nur tagsüber und unter Aufsicht in Betrieb genommen werden
Mähroboter sollten nur tagsüber und unter Aufsicht in Betrieb genommen werden